Medizinischer Masseur EFA

Was steckt hinter dem Titel «Medizinischer Masseur EFA» — und warum ist das für Ihre Gesundheit und Ihre Krankenkasse wichtig?

Was ist ein medizinischer Masseur EFA?

Der Titel «Medizinischer Masseur EFA» (Eidgenössischer Fähigkeitsausweis) ist in der Schweiz staatlich anerkannt und geschützt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und schliesst mit einer Eidgenössischen Prüfung ab.

Im Gegensatz zu einer einfachen Wellness-Massage oder einem Kurs-zertifizierten Masseur verfügt der medizinische Masseur EFA über:

  • Fundiertes Wissen in Anatomie und Physiologie
  • Kenntnisse in Pathologie (Krankheitslehre)
  • Therapeutische Kompetenzen für medizinische Beschwerden
  • Staatlich anerkannte Qualifikation mit Eidgenössischem Fähigkeitsausweis
  • Krankenkassen-Anerkennung (EMR / ASCA / NVS)

Unterschied: Medizinischer Masseur vs. Wellness-Masseur

Merkmal Med. Masseur EFA Wellness-Masseur
Ausbildungsdauer 3 Jahre Einige Tage bis Monate
Staatliche Anerkennung Ja (EFA) Nein
Krankenkasse Ja (mit Zusatzversicherung) Nein
Medizinische Beschwerden Ja Beschränkt
Pathologie-Kenntnisse Umfassend Grundlegend
Rückerstattungsbeleg Ja Nein

Wann ist ein medizinischer Masseur die richtige Wahl?

Ein medizinischer Masseur EFA ist die richtige Wahl, wenn Sie:

Chronische Rücken- oder Nackenschmerzen haben
An einem Lymphödem oder Wassereinlagerungen leiden
Sport treiben und professionelle Regeneration brauchen
Die Kosten über die Krankenkasse abrechnen möchten
Nach einer Operation oder Verletzung rehabilitieren
Kopfschmerzen oder Migräne behandeln wollen
Elektrotherapie oder physikalische Therapie benötigen
Einen ärztlich fundierten Behandlungsansatz erwarten

Krankenkasse und Kostenübernahme

Beide Therapeuten der Praxis TMZ — Tino Zimmermann und Kristin Acker — sind beim EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) und bei der ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin) registriert.

Das bedeutet: Viele Krankenkassen mit einer entsprechenden Zusatzversicherung übernehmen die Kosten für Behandlungen in der Praxis TMZ — typischerweise zu 40–100%.

EMR ASCA NVS

Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen Ihre Zusatzversicherung abdeckt. Eine ärztliche Verordnung ist in der Regel nicht erforderlich.

Nach Ihrer Behandlung erhalten Sie einen Rückerstattungsbeleg, den Sie direkt über die TinkTime-App herunterladen und an Ihre Krankenkasse weiterleiten können.

Unsere Therapeuten

Häufige Fragen

Brauche ich eine Überweisung vom Arzt?

In der Regel nicht. Sie können direkt einen Termin bei uns buchen. Für die Abrechnung über die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung bei den meisten Versicherungen nicht erforderlich. Prüfen Sie dies aber direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Was bringt mir der EFA-Titel konkret?

Das EFA steht für Eidgenössischer Fähigkeitsausweis — die höchste staatliche Berufsanerkennung in der Schweiz. Es garantiert Ihnen, dass Ihr Therapeut eine vollständige dreijährige Ausbildung absolviert und eine staatliche Prüfung bestanden hat. Ausserdem ist der EFA die Voraussetzung für die Krankenkassen-Anerkennung.

Welche Krankenkassen erkennen EMR/ASCA an?

Die meisten grossen Schweizer Krankenkassen (CSS, Helsana, Swica, Visana, Concordia, etc.) bieten Zusatzversicherungen an, die EMR- und ASCA-anerkannte Therapeuten abdecken. Der Deckungsumfang variiert je nach Police. Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wie erhalte ich meinen Rückerstattungsbeleg?

Nach jeder Behandlung können Sie sich in der TinkTime Online-Agenda einloggen und Ihren Rückerstattungsbeleg als PDF herunterladen. Diesen schicken Sie an Ihre Krankenkasse. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne: 041 712 15 50.

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Praxis Zimmermann Zug — Krankenkasse anerkannt (EMR / ASCA / NVS)